📊 Abschlussbericht: Ersatzfreiheitsstrafe gerechter gestalten, Kosten reduzieren, Resozialisierung fördern
📋 Worum geht es?
Der Landtag hatte die Landesregierung 2025 aufgefordert, Maßnahmen zur Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu prüfen, da diese nach Einschätzung der antragstellenden Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen selten zur Resozialisierung beitragen und vor allem wirtschaftlich schlechter gestellte Menschen trifft. Dieser Abschlussbericht der Landesregierung vom 02.10.2026 legt dar, welche der neun geforderten Prüfpunkte umgesetzt, geprüft oder abgelehnt wurden. Zur Vorbereitung wurden im September 2025 drei paritätisch besetzte Arbeitsgruppen aus Staatsanwaltschaften, Anlaufstellen und dem Ambulanten Justizsozialdienst gebildet, die Umsetzungsempfehlungen erarbeiteten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, gegen die Geldstrafen verhängt wurden und die diese nicht zahlen können, sowie die Justizvollzugsanstalten, Staatsanwaltschaften, der Ambulante Justizsozialdienst (AJSD) und die Anlaufstellen für Straffälligenhilfe in Niedersachsen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der ursprüngliche Antrag forderte unter anderem: bessere Information Betroffener über Zahlungsalternativen; Ausbau von 'Day-by-Day'-Projekten; verpflichtende Prüfung der Einkommensverhältnisse vor Beantragung einer Geldstrafe; weitere Reduktion des Stundensatzes für freie Arbeit nach hessischem Vorbild; ein Angebot für berufliche Qualifikation nach Brandenburger Vorbild; keine pauschale Ausnahme von Ersatzfreiheitsstrafe-Inhaftierten von der Weihnachtsgnade; Ausbau von Beratungsangeboten; verstärkte Werbung für Beschäftigungsstellen für gemeinnützige Arbeit; stärkere Einbindung der Anlaufstellen und des AJSD; und ein bundesweites Engagement für eine Aussetzung der Ersatzfreiheitsstrafe zur Bewährung.
🔎 Kernergebnisse
Die Landesregierung berichtet zu jedem der neun Punkte: Zu 1 werden eine QR-Code-Lösung und ein Hinweis auf Stundungsmöglichkeiten in der IT-Fachanwendung eStA geprüft, ein weiterer Ausbau von 'Day-by-Day'-Projekten wird nach der bereits 2024 erfolgten Halbierung des Umrechnungsmaßstabs (§ 43 StGB) als rechtsstaatlich bedenklich abgelehnt. Zu 2 wird keine verpflichtende Einbindung der Gerichtshilfe eingeführt, da die bestehende Rechtslage (§§ 136, 160, 163a StPO, Nr. 14 RiStBV) laut Landesregierung bereits ausreiche; stattdessen soll die Polizei für die Ermittlung wirtschaftlicher Verhältnisse sensibilisiert werden. Zu 3 lehnt das Justizministerium eine weitere Reduktion des Stundensatzes sowie einen Kostenerlass ab, da dies laut Ministerium Fehlanreize für Wiederholungstäter schaffen und zu Ungleichbehandlung führen könnte; die Vollstreckungsbehörde könne den Anrechnungsmaßstab bereits nach § 5 Abs. 1 ErsFreihStrV in Ausnahmefällen reduzieren. Zu 4 existiert laut Bericht ein Großteil der Brandenburger Maßnahmen in Niedersachsen bereits durch AJSD und Straffälligenhilfe; eine Ausweitung EU-finanzierter Qualifizierungsprogramme wird geprüft, eine Umsetzung durch die Straffälligenhilfe selbst wird wegen der Kosten als nicht realisierbar eingeschätzt. Zu 5 wurde der pauschale Ausschluss von Ersatzfreiheitsstrafe-Inhaftierten von der Weihnachtsgnade durch Erlass der Justizministerin Dr. Wahlmann vom 25.08.2025 bereits aufgehoben. Zu 6 verweist die Landesregierung auf bestehende Belehrungspflichten nach §§ 459e, 463 StPO.
⚡ Einordnung
Grundlage ist ein Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 19/2462), zu dem der Landtag am 30.01.2025 einen Beschluss fasste (Drs. 19/6406). Ein Zwischenbericht der Landesregierung erfolgte am 08.01.2026 (Drs. 19/9593), der vorliegende Abschlussbericht datiert vom 02.10.2026 und ging am 08.10.2026 ein. Die Landesregierung verweist auf den Bundestagsbeschluss vom 22.06.2023 zur Halbierung des Umrechnungsmaßstabs (in Kraft seit 01.02.2024) sowie auf BT-Drs. 20/5913 S. 13. Genannt werden ein Auftaktworkshop am 02.09.2025 und drei paritätisch besetzte Arbeitsgruppen aus Staatsanwaltschaft, Anlaufstellen und AJSD; aus der Gerichtsbarkeit habe es laut Bericht nur einen Teilnehmer gegeben. Mehrere Prüfaufträge wurden vom Justizministerium (MJ) fachlich abschlägig bewertet, andere (z. B. Weihnachtsgnade) wurden bereits per Erlass umgesetzt.