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NiedersachsenKleine AnfrageCDU

❓ Drucksache 19/11834

8. Oktober 2026Dokument 19/11834 · WP 19Niedersachsen
Martina Machulla
HitzeschutzJustizvollzugRaumtemperaturArbeitsschutzHaushaltsmittel
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem Schutz von Gefangenen und Bediensteten vor hohen sommerlichen Temperaturen in niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen. Die Fragestellerin verweist darauf, dass Gefangene insbesondere während Ruhe- und Einschlusszeiten ihren Hafträumen nicht ausweichen können, und zitiert gesetzliche Vorgaben wie § 20 und § 174 NJVollzG sowie die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 zur Raumtemperatur, die ab 30°C Schutzmaßnahmen und ab 35°C ein Nutzungsverbot ohne besondere Schutzmaßnahmen vorsieht.

👥 Wer ist betroffen?

Gefangene und Bedienstete in niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen, insbesondere gesundheitlich besonders gefährdete Gefangene (ältere Menschen, Kranke, Menschen mit Behinderung, Schwangere, Personen mit bestimmter Medikamenteneinnahme).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt unter anderem: welche Erkenntnisse über Hafttraumtemperaturen seit 2022 vorliegen; in welchen Einrichtungen Temperaturen über 30°C bzw. 35°C festgestellt wurden; ob Temperaturen systematisch erfasst werden; welche Schutzmaßnahmen für Gefangene (Trinkwasser, Ventilatoren, Duschen, Lüftung, Aufenthalt im Freien, Anpassung der Ein-/Aufschlusszeiten) ergriffen werden; welche besonderen Maßnahmen für besonders gefährdete Gefangene bestehen; ob es seit 2022 hitzebedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen gab; welche Arbeitsschutzmaßnahmen für Bedienstete gelten; wo baulicher Handlungsbedarf besteht und mit welchen Kosten und Zeitplänen; welche Haushaltsmittel seit 2022 eingesetzt wurden bzw. für den Doppelhaushalt 2027/2028 vorgesehen sind; und ob eine landesweite Bestandsaufnahme sowie ein Investitionskonzept zum Hitzeschutz geplant ist.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht von der Fraktion der CDU (Abgeordnete Martina Machulla), eingegangen am 08.10.2026, verteilt am 13.10.2026. Die Anfrage verweist auf § 20 Abs. 1 und § 174 Abs. 2 NJVollzG sowie auf die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, wonach bei Lufttemperaturen über 30°C wirksame Maßnahmen und geeignete Getränke bereitgestellt werden müssen und Räume bei über 35°C ohne besondere Schutzmaßnahmen als ungeeignet gelten. Eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/11834, Wahlperiode 19, eingereicht 8. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.