❓ Drucksache 19/11837
📋 Worum geht es?
Die Landesregierung hat eine Streichliste mit 272 Pflichten vorgelegt, die abgeschafft oder vereinfacht werden sollen. Der Fragesteller weist darauf hin, dass Position Nummer 110 der Liste eine Berichtspflicht der Zentralen Polizeidirektion betrifft, die laut einem Erlass vom 17. Dezember 2025 bereits einmalig zum 30. Juni 2026 zu erfüllen war – also rund drei Monate vor Vorstellung der Streichliste am 29. September 2026.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung, die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen sowie die öffentliche Kommunikation zum Bürokratieabbau-Vorhaben der Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: 1. Wann der unter Nummer 110 vorgesehene einmalige Bericht vorgelegt wurde und welche Verpflichtung aus dem Erlass nach dem 30. Juni 2026 noch fortbestand. 2. Warum die Landesregierung diese Position dennoch in die kommunizierte Zahl von 272 abzuschaffenden oder zu vereinfachenden Pflichten eingerechnet hat. 3. Welche weiteren der 272 Positionen Pflichten betreffen, deren einmaliger Erfüllungszeitpunkt bereits vor dem 29. September 2026 lag oder zu diesem Zeitpunkt bereits erledigt war.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Alexander Wille (CDU), eingegangen am 08.10.2026. Die Fragesteller verweisen auf die erste Streichliste der Landesregierung zum Bürokratieabbau, vorgestellt am 29. September 2026, die laut Fußnote unter einer verlinkten Quelle der Staatskanzlei abgerufen wurde (abgerufen am 30.09.2026). Genannt werden die Positionsnummer 110 der Liste, der zugrundeliegende Erlass vom 17. Dezember 2025 mit einmaliger Berichtsfrist zum 30. Juni 2026, sowie die insgesamt kommunizierte Zahl von 272 abzuschaffenden oder zu vereinfachenden Pflichten.