❓ Drucksache 19/11839
📋 Worum geht es?
Die Landesregierung hat laut der Fragestellerin 272 Nachweis-, Dokumentations-, Evaluations- und Berichtspflichten auf eine erste Streichliste gesetzt. Die Fragestellerin weist darauf hin, dass sich darunter auch Pflichten befänden, die nach Beschreibung der Landesregierung der Informationssicherheit, der Meldung schwerwiegender Sicherheitsvorfälle oder der Kontrolle sicherheitsrelevanter Vorgänge dienten, etwa zur Dokumentation von Restrisiken, zur Unterrichtung über Sicherheitsvorfälle und zur Berichterstattung über den Stand der Informationssicherheit.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind laut Anfrage die Landesregierung, der Landtag und seine Ausschüsse (insbesondere der Ausschuss für Haushalt und Finanzen), der Landesbeauftragte für den Datenschutz sowie Bereiche der Informationssicherheit und IT-Sicherheit der Landesverwaltung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt: 1. Welche der 272 Positionen Pflichten betreffen, die der Sicherheit, Informationssicherheit, Strafverfolgung oder Kontrolle sicherheitsrelevanter Vorgänge dienen, und welche davon vollständig entfallen oder nur verändert werden sollen. 2. Warum die Landesregierung solche Pflichten auf die Streichliste gesetzt hat, obwohl sie selbst erklärt habe, Pflichten mit erheblicher Sicherheitsrelevanz fortführen zu wollen. 3. Welche der 272 Positionen Informations- oder Berichtspflichten gegenüber dem Landtag oder seinen Ausschüssen betreffen, welche davon entfallen oder eingeschränkt werden sollen und wie die parlamentarische Information und Kontrolle künftig sichergestellt werden soll.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der Abgeordneten Lara Evers (CDU), eingegangen am 08.10.2026; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragestellerin verweist zur Begründung auf eine Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 03.05.2026 zum Bürokratieabbau sowie auf eine als Anlage veröffentlichte 'Streichliste' mit 272 Positionen.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von der CDU-Abgeordneten Lara Evers. Die Fragestellerin beruft sich auf eine Erklärung der Landesregierung, wonach Pflichten insbesondere bei erheblicher Sicherheitsrelevanz, Bevölkerungsschutz oder im Kernbereich der Rechtspflege bestehen bleiben sollten. Das Dokument verweist auf zwei Quellen: eine Pressemitteilung der niedersächsischen Staatskanzlei vom 03.05.2026 und eine am 13.10.2026 verteilte Anlage ('1. Streichliste') mit 272 Positionen.