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NiedersachsenKleine AnfrageCDU

❓ Drucksache 19/11841

8. September 2026Dokument 19/11841 · WP 19Niedersachsen
Martina Machulla
DenkmalschutzBodendenkmalpflegeGenehmigungspflichtArchäologieGesetzesnovelle
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Landesregierung plant eine Novelle des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG), nach der Erdarbeiten künftig nur noch dann eine denkmalrechtliche Genehmigung benötigen, wenn sie an im Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragenen Stellen stattfinden. Die Fragestellerin fragt nach den Auswirkungen dieser Änderung auf Bauverfahren und die Bodendenkmalpflege, insbesondere im Hinblick auf bislang unbekannte archäologische Funde.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind untere Denkmalschutzbehörden, das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD), Bauherren und Vorhabenträger, archäologische Grabungsunternehmen und deren Beschäftigte sowie Kommunen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt unter anderem: Wie viele archäologische Fundstellen sind bekannt und wie viele davon im Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen? Wie ist das rechtliche Verhältnis zwischen Verzeichnis und Fachinformationssystem Denkmalatlas.PRO? Wie viele Verfahren nach § 13 NDSchG gab es 2021-2025 und wie viele unbekannte Bodendenkmale wurden dabei entdeckt? Welche Kosten und Verzögerungen entstanden durch bisherige Verfahren? Welche Auswirkungen erwartet die Regierung auf archäologische Grabungsunternehmen und welche Bedenken wurden im Rahmen der Verbandsbeteiligung vorgetragen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass das Fachinformationssystem Denkmalatlas.PRO zum Stand 02.10.2026 113.123 archäologische Fundstellen sowie weitere Denkmalkategorien (u.a. 49 Bodendenkmale, 7.847 Einzeldenkmale) enthält, insgesamt nach Angaben der Fragestellerin 114.721 Fundstellen. Die Landesregierung betrachtet das Fachinformationssystem als das Verzeichnis gemäß § 4 NDSchG, sodass alle archäologischen Objekte darin eingetragen seien. Die Unterscheidung zwischen Fundstellen-Kategorien beruhe nur auf internen Maßgaben der verzeichnisführenden Stelle ohne gesetzliche Grundlage; eine Klarstellung soll in die Gesetzesbegründung aufgenommen werden. Zur Frage nach Verzögerungen, Verwaltungsaufwand und Kosten durch § 13 NDSchG in den Jahren 2021-2025 erklärt die Landesregierung, die erforderlichen Daten seien innerhalb der Frist nicht mit vertretbarem Aufwand zu erheben gewesen und auch den Behörden lägen keine belastbaren Erkenntnisse über wirtschaftliche Verhältnisse Dritter vor. Die Landesregierung erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf den Umfang archäologischer Baubegleitungen, allenfalls eine Entspannung auf dem laut Landesregierung bisher stark nachgefragten Markt archäologischer Dienstleistungen. Der als Beispiel genannte Goldhort von Gessel wäre laut Landesregierung auch nach der Neuregelung weiterhin genehmigungspflichtig, da die Fundstelle seit 1994 im Fachinformationssystem eingetragen ist. Zur Verbandsbeteiligung antwortet die Landesregierung, die geäußerte Kritik beruhe teils auf einer aus ihrer Sicht unzutreffenden Annahme über die Unterscheidung von Verzeichnisobjekten und Fundstellen; die Ergebnisse der Verbandsbeteiligung würden in die Gesetzesbegründung eingearbeitet. Eine Tabelle zur Anzahl der Verfahren nach § 13 NDSchG 2021-2025 ist als Anlage beigefügt, in der Antwort selbst nur auszugsweise mit Zahlen für die Ostfriesische Landschaft enthalten.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Martina Machulla (CDU) am 08.09.2026 eingereicht (Drs. 19/11545) und am 10.09.2026 an die Staatskanzlei übersandt. Die Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur im Namen der Landesregierung datiert vom 12.10.2026 und wurde am 14.10.2026 verteilt. Die Landesregierung verweist auf ihre frühere Antwort in der Drucksache 19/9822 vom 13.02.2026 zur 'Wirtschaftlichkeit des Denkmalschutzes für Kommunen'. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf laut Vorbemerkung der Abgeordneten am 7. Juli 2026 zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die Fragestellerin führt als Beispiel den 2011 entdeckten bronzezeitlichen Goldhort von Gessel mit 117 Goldobjekten an, den die Landesregierung in ihrer Vorbemerkung aufgreift und einordnet, dass die Fundstelle bereits seit 1994 eingetragen sei.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/11841, Wahlperiode 19, eingereicht 8. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.