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NiedersachsenKleine AnfrageCDU

❓ Drucksache 19/11842

8. September 2026Dokument 19/11842 · WP 19Niedersachsen
Cindy Lutz
KulturförderungAmateurmusikChormusikLandesmusikratFörderrichtlinie
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit den Förderstrukturen für Amateur- und Chormusik in Niedersachsen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Musikprojekte unterhalb der Förderschwelle von 10.000 Euro, ab der das Land direkt fördert, finanziert werden können und wie sich die Zuständigkeiten zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK), den Trägern der regionalen Kulturförderung und dem Landesmusikrat Niedersachsen e. V. (LMR) zueinander verhalten.

👥 Wer ist betroffen?

Ehrenamtlich getragene Amateurmusikvereine und -verbände, Chöre, Orchester und Spielmannszüge in Niedersachsen sowie die zuständigen Stellen MWK, Landschaften/Landschaftsverbände, Region Hannover, Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Harzverband e. V. und der Landesmusikrat Niedersachsen e. V.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erkundigt sich unter anderem: Welche Zuständigkeits- und Förderwege bestehen für Projekte unter 10.000 Euro? Welche Rechtsgrundlagen, Fördergegenstände, Förderschwellen und Verfahren gelten für MWK, regionale Kulturförderung und LMR? Anhand welcher Kriterien wird ein Projekt als regional, regionsübergreifend oder landesweit bedeutsam eingestuft? Wie wird mit Projekten umgegangen, die mehrere Zuständigkeitsbereiche betreffen? Unter welchen Voraussetzungen sind ehrenamtliche Vereine antrags- und förderberechtigt? Wie viele Beratungsanfragen und Förderanträge gab es seit dem 1. Januar 2023?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass Musikförderprogramme des MWK ab 10.000 Euro nach §§ 23, 44 LHO und der Richtlinie zur Förderung des Musiklandes Niedersachsen laufen, während die Landschaften und Landschaftsverbände sowie Region Hannover, Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz und Harzverband Projekte unter 10.000 Euro fördern. Der LMR hat laut Antwort derzeit keine Zuständigkeit für Projektförderungen, vergibt aber eine Übungsleiterpauschale (bis zu 350 Euro pro Jahr und Übungsleiter:in nach §§ 14, 19 NGlüSpG) und Weiterleitungsmittel für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Amateurmusikverbände. Eine gesonderte vorgelagerte Einstufung von Projekten als regional, regionsübergreifend oder landesweit findet laut Landesregierung nicht statt; die Einordnung ergibt sich aus der beantragten Förderhöhe im jeweiligen Verfahren. Laut Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Landschaften und Landschaftsverbände (ALLviN) finden Amateurmusikprojekte in der Regel nicht fördergebietsübergreifend statt, sodass sich die Zuständigkeit meist eindeutig zuordnen lässt; in Ausnahmefällen stimmen sich die Träger untereinander ab. Antragsteller müssen alle weiteren Zuwendungsgeber angeben; andernfalls könnte laut Antwort ein Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB vorliegen. Die Antwort auf Frage 6 zu den Fallzahlen seit 2023 ist im vorliegenden Dokumentauszug nicht enthalten.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Cindy Lutz (CDU) am 08.09.2026 eingereicht (Drs. 19/11549) und der Landesregierung am 10.09.2026 übersandt; die Antwort des MWK datiert vom 12.10.2026. Die Landesregierung verweist auf konkrete Rechtsgrundlagen (§§ 23, 44 LHO; §§ 14, 19 NGlüSpG) sowie auf die Richtlinie zur Förderung des Musiklandes Niedersachsen. Die Vorbemerkung der Fragestellerin nennt als Kontext, dass die Chorveranstaltung „chor.com“ 2024 vom Land Niedersachsen mit einem Betrag zwischen 160.001 und 170.000 Euro gefördert wurde, während die Ausgabe 2026 in Leipzig vom Freistaat Sachsen mit 240.000 Euro unterstützt wird.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/11842, Wahlperiode 19, eingereicht 8. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.