❓ Zukunft des Studiengangs „musik.welt“ am Center for World Music der Uni Hildesheim
📋 Worum geht es?
Am Center for World Music (CWM) der Stiftung Universität Hildesheim wird seit 2011/2012 der berufsbegleitende Weiterbildungsstudiengang „musik.welt“ angeboten, der geflüchteten Musikern ohne Hochschulzugangsberechtigung einen Masterabschluss ermöglicht. Medienberichten zufolge, auf die sich die Fragesteller beziehen, erwäge die Universität, den Studiengang einzustellen. Die Landesregierung antwortet, der Studiengang sei bislang nicht eingestellt, die Universität habe lediglich angezeigt, im Studienjahr 2026/2027 keine neue Kohorte aufzunehmen.
👥 Wer ist betroffen?
Die derzeit eingeschriebenen Studierenden des Masterstudiengangs „musik.welt“, die Stiftung Universität Hildesheim, das Center for World Music mit seinen musikethnologischen Sammlungen (u. a. rund 4 500 Musikinstrumente), die Stiftung Niedersachsen als Mitfinanzierer sowie externe Lehrbeauftragte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: welchen Stand die Überlegungen der Universität zur Fortführung, Aussetzung, Änderung oder Schließung des Studiengangs haben; wann und wie das MWK davon erfahren hat und wie der Stand des hochschulrechtlichen Verfahrens ist (Präsidiumsentscheidung, Senatsstellungnahme, Anzeige nach § 6 Abs. 2 NHG, Auswirkungen auf Zielvereinbarungen); welche Landesmittel 2020–2026 an Studiengang bzw. CWM flossen; welche Förderanträge bekannt sind; welche personellen und organisatorischen Ressourcen für die Betreuung der Studierenden vorgesehen sind; wie viele Studierende aktuell eingeschrieben sind; welche Vorkehrungen den Studienabschluss aller Studierenden sichern sollen; und welche Fortführungs- oder Nachfolgemodelle bekannt sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, der Studiengang sei nicht eingestellt; der Stiftungsrat berate derzeit. Die Universität habe lediglich beantragt, im Studienjahr 2026/2027 keine neue Kohorte aufzunehmen; dies sei dem MWK seit April 2026 bekannt, eine förmliche Anzeige nach § 6 Abs. 2 NHG sei nicht erfolgt. Erste Kenntnis erhielt das MWK im Februar 2026 über den Bericht der Präsidentin in der 68. Stiftungsratssitzung. In den Studiengang und das CWM seien keine Landesmittel geflossen; die Finanzierung erfolge über Studiengebühren (2 000 Euro/Semester), Deutschlandstipendien (zur Hälfte von der Stiftung Niedersachsen kofinanziert) sowie Drittmittel. Ein Förderantrag „Wissenschaftsräume“ mit der HMTM Hannover und der Universität Göttingen sei gestellt, aber nicht bewilligt worden. Im Masterstudiengang seien im WS 2025/2026 insgesamt 56 Studierende eingeschrieben gewesen (Stand 02/2026: 20 im 3., 1 im 5., 16 im 7. und 19 in einem Semester über dem 10.). Alle eingeschriebenen Studierenden hätten bis auf die Masterarbeit alle Module abgeschlossen; die letztmalige Anmeldung von Masterarbeiten sei bis April 2027 möglich, ein Abschluss bis einschließlich Sommersemester 2027. Zusätzliche Studiengebühren seien nur bei Wiederholungen vorgesehen. Das Lehrangebot werde durch externe Lehrbeauftragte mit aktuell 410 abgesicherten Stunden bei 325 Gesamtpräsenzstunden sichergestellt. Konkrete Fortführungs- oder Nachfolgemodelle seien dem MWK derzeit nicht bekannt; die Universität prüfe ein zukunftsfähiges Studienmodell.
⚡ Einordnung
Eingereicht von den Abgeordneten Cindy Lutz und Laura Hopmann (CDU); eine Antwort der Landesregierung (Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur) liegt vor, datiert vom 12.10.2026. Die Anfrage bezieht sich auf die vorangegangene Drucksache 19/11563. Genannte Zahlen: Studiengebühr 2 000 Euro/Semester zzgl. 237,50 Euro Beiträge (WS 2026/2027); 56 Studierende im WS 2025/2026; 410 abgesicherte Lehrauftragsstunden bei 325 Gesamtpräsenzstunden; letztmalige Masterarbeitsanmeldung bis April 2027. Der Akkreditierungsbeschluss vom 6. Dezember 2023 gilt bis 30. September 2031. Rechtsgrundlagen: § 6 Abs. 2, § 37, § 41 und § 13 Abs. 5 NHG.