❓ Drucksache 19/11845
📋 Worum geht es?
Die CDU-Fraktion fragt nach Umständen des vorzeitigen Ausscheidens von Vorstandsmitgliedern der landeseigenen Deutschen Messe AG seit 2017, insbesondere nach vereinbarten Abfindungen, Wettbewerbsverboten und sonstigen Leistungen. Anlass ist eine HAZ-Berichterstattung über Abfindungen für die früheren Vorstände Oliver Frese und Andrea Aulkemeyer sowie eine laut den Fragestellern kritische Bewertung des Landesrechnungshofs zum Verhältnis von Abfindung und Wettbewerbsverbot bei Frese. Die Landesregierung antwortet im Namen des Wirtschaftsministeriums, verweigert aber unter Berufung auf Vertraulichkeit vertraglicher Regelungen und Schutz personenbezogener Daten viele Detailangaben.
👥 Wer ist betroffen?
Die Deutsche Messe AG, ihr Aufsichtsrat und Präsidialausschuss, die ehemaligen Vorstandsmitglieder Dr. Wolfram von Fritsch, Oliver Frese, Dr. Andreas Gruchow und Andrea Aulkemeyer sowie das Land Niedersachsen als Anteilseigner.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die CDU fragt unter anderem: Welche Vorstandsmitglieder sind seit 2017 vorzeitig ausgeschieden und wie? Welche Verträge wurden verlängert? Wie oft wurden Abfindungen, Dienstwagennutzung oder Wettbewerbsverbote vereinbart? Welches Gremium entschied? Wurden Angemessenheit und mögliche Ersatzansprüche gegen Organmitglieder geprüft, insbesondere im Fall Aulkemeyer, und hat sich der Landesrechnungshof damit befasst?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass seit 2017 vier Vorstandsmitglieder (von Fritsch, Frese, Gruchow, Aulkemeyer) vorzeitig ausschieden, jeweils laut Landesregierung aus strategischen Gründen und ohne individuelle Verfehlung. Verträge wurden nicht verlängert; die Restlaufzeit beim Ausscheiden lag zwischen 9 und 28 Monaten. In vier Fällen wurden Leistungen wie Abfindungen oder Sachleistungen vereinbart. Zuständig für solche Entscheidungen ist laut Antwort der Aufsichtsrat, vorbereitet durch den Präsidialausschuss; Ausgleichszahlungen seien laut Antwort vertraglich grundsätzlich auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt. Eine Prüfung möglicher Ersatzansprüche gegen Organmitglieder sei laut Landesregierung nicht erfolgt, da keine Anhaltspunkte für vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten vorlägen; eine Befassung des Landesrechnungshofs mit Pflichtverletzungen oder Ersatzansprüchen sei der Landesregierung nicht bekannt. Den ausgeschiedenen Vorständen sei vom Aufsichtsrat Entlastung erteilt worden. Viele Einzelheiten zu Verträgen und Zahlungen wurden unter Verweis auf Vertraulichkeit und Datenschutz nicht offengelegt; die Landesregierung bietet eine vertrauliche Unterrichtung der zuständigen Landtagsausschüsse an.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der CDU-Abgeordneten Martina Machulla eingereicht (eingegangen 09.09.2026) und von der Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, am 12.10.2026 beantwortet. Die Landesregierung verweist auf Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung, wonach sie Auskünfte verweigern kann, soweit schutzwürdige Interessen Dritter – auch Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse wie Inhalte von Anstellungsverträgen – berührt sind. Die Fragesteller beziehen sich auf eine HAZ-Berichterstattung vom 10. Juni 2026 sowie auf die frühere Drucksache 19/10993 ('Zukunft der Deutschen Messe AG'), in der die Landesregierung ebenfalls keine Angaben zu Zahlungen gemacht hatte. Eine Befassung des Landesrechnungshofs mit möglichen Pflichtverletzungen oder Ersatzansprüchen ist der Landesregierung laut eigener Aussage nicht bekannt.