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NiedersachsenKleine AnfrageCDU

❓ Drucksache 19/11847

22. September 2026Dokument 19/11847 · WP 19Niedersachsen
Lukas Reinken, Christian Frölich
OberschuleInklusionFörderbedarfSchulsozialarbeitLehrkräfteversorgung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die neue Oberschule Göttingen, die zum Schuljahr 2026/2027 mit vier Klassen des 5. Jahrgangs und 73 Schülerinnen und Schülern am Übergangsstandort der ehemaligen Heinrich-Heine-Schule in Grone startet. Die Fragesteller verweisen darauf, dass sich an dieser Schule 29 Förderschülerinnen und -schüler für den 5. Jahrgang angemeldet hätten, während alle fünf Göttinger Gymnasien zusammen nur sechs Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf aufnähmen. Vor diesem Hintergrund fragen sie nach der personellen Ausstattung der Schule, insbesondere im Bereich Schulleitung, Sozialarbeit und Förderpädagogik.

👥 Wer ist betroffen?

Die neue Oberschule Göttingen, ihre Schülerinnen und Schüler (insbesondere mit Förderbedarf), das dortige Lehr- und Schulleitungspersonal sowie das Niedersächsische Kultusministerium als antwortende Stelle.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: 1. Ist die Schulleitungsstelle zum Schulstart 2026/2027 dauerhaft besetzt, und falls nicht, wie wird die Leitung wahrgenommen und wann ist mit einer regulären Besetzung zu rechnen? 2. Wie viele Planstellen bzw. Anrechnungsstunden für Schulsozialarbeit stehen der Schule zur Verfügung und wie viele Förder- und Sonderpädagoginnen/-pädagogen wurden zugewiesen? 3. Ist für den 5. Jahrgang eine durchgängige Doppelbesetzung von Lehrkräften in den Hauptfächern vorgesehen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Die Schulleitungsstelle war im SVBl. 04/2026 ausgeschrieben, es gab jedoch keine Bewerbungen; derzeit wird die Leitung kommissarisch durch ein Mitglied der Planungsgruppe wahrgenommen, eine erneute Ausschreibung wird vorbereitet. Für Schulsozialarbeit in Landesverantwortung steht der Schule derzeit keine freie Stelle zur Verfügung; die Landesregierung will die schulische Sozialarbeit künftig ausbauen, wobei sich die Ressourcenverteilung an den tatsächlichen Bedarfen orientieren und auch sozialdatenbasierte Kriterien geprüft werden sollen. Die Schule erhielt einen Grundbedarf zur Bildung von fünf Klassen nach dem Klassenbildungserlass sowie einen Zusatzbedarf von mehr als 80 % des Grundbedarfs, davon rund 73 % für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf; konkrete Zahlen könnten laut Landesregierung erst nach Prüfung der Statistik mitgeteilt werden. Zur Doppelbesetzung erklärt die Landesregierung, die Entscheidung über den Einsatz der Lehrkräftestunden aus dem Zusatzbedarf liege bei der Schulleitung, die zur Verfügung stehenden Stunden reichten jedoch aus, um den Unterricht in Deutsch, Mathematik und Englisch durchgängig doppelt zu besetzen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den CDU-Abgeordneten Lukas Reinken und Christian Frölich eingereicht, eingegangen am 22.09.2026 unter der Drucksachennummer 19/11669 und am 24.09.2026 an die Staatskanzlei übersandt. Die Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung datiert vom 12.10.2026 und liegt vollständig vor. Die Fragesteller stützen ihre Vorbemerkung auf zwei Artikel des Göttinger Tageblatts vom 08.04.2026 und 25.06.2026, denen zufolge sich 29 Förderschülerinnen und -schüler für den 5. Jahrgang der Oberschule angemeldet hätten, verglichen mit insgesamt sechs an allen fünf Göttinger Gymnasien zusammen; diese Zahlen stammen aus den genannten Presseberichten, nicht von der Landesregierung selbst bestätigt. Die Landesregierung nennt als eigene Zahlen einen Zusatzbedarf von mehr als 80 % des Grundbedarfs für die Schule, davon ca. 73 % für Förderbedarfe, verweist aber darauf, dass konkrete Zahlen erst nach Statistikprüfung vorliegen.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/11847, Wahlperiode 19, eingereicht 22. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.