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NiedersachsenAntragSPD

📝 Feststellung des Sitzverlustes des Abgeordneten Oliver Lottke (SPD)

14. Oktober 2026Dokument 19/11848 · WP 19Niedersachsen
Hanna Naber
SitzverlustMandatsverzichtLandeswahlgesetzWahlprüfungsgesetzVerfassung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Antrag betrifft die förmliche Feststellung, dass der Abgeordnete Oliver Lottke (SPD) seinen Sitz im Niedersächsischen Landtag verliert. Hintergrund ist sein schriftlicher Verzicht auf das Mandat mit Wirkung zum Ablauf des 31. Oktober 2026.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen ist der Abgeordnete Oliver Lottke sowie der Niedersächsische Landtag der 19. Wahlperiode, der über die Feststellung des Sitzverlustes entscheiden muss.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Präsidentin des Landtages beantragt, dass der Landtag gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Wahlprüfungsgesetzes die Feststellung des Sitzverlustes von Oliver Lottke trifft.

🔎 Konkrete Inhalte

Oliver Lottke hat mit Schreiben vom 7. Oktober 2026 erklärt, dass er mit Ablauf des 31. Oktober 2026 auf seinen Landtagssitz verzichtet. Nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 NLWG verliert ein Mitglied den Sitz durch unwiderruflichen, schriftlich erklärten Verzicht. Nach Artikel 11 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung i. V. m. § 8 Abs. 2 NLWG trifft der Landtag die förmliche Feststellung des Sitzverlustes. Bis zu dieser Entscheidung behält Lottke nach § 19 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 Wahlprüfungsgesetz seine Rechte und Pflichten als Abgeordneter.

⚡ Einordnung

Der Antrag wurde von der Landtagsverwaltung im Auftrag der Präsidentin des Niedersächsischen Landtages gestellt und am 14.10.2026 verteilt. Rechtsgrundlagen sind Artikel 11 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung, § 8 NLWG sowie § 19 Wahlprüfungsgesetz. Eine Antwort oder Entscheidung des Landtages liegt im vorliegenden Dokument noch nicht vor.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/11848, Wahlperiode 19, eingereicht 14. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.