📝 Feststellung des Sitzverlustes von Doris Schröder-Köpf im Landtag
📋 Worum geht es?
Die Abgeordnete Doris Schröder-Köpf (SPD) hat mit Schreiben vom 10. Oktober 2026 erklärt, mit sofortiger Wirkung auf ihren Sitz im Niedersächsischen Landtag zu verzichten. Der Antrag verlangt, dass der Landtag förmlich den Verlust dieses Sitzes feststellt, wie es Artikel 11 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung in Verbindung mit § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG) vorsieht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen ist die Abgeordnete Doris Schröder-Köpf sowie der Niedersächsische Landtag, der die förmliche Feststellung treffen muss. Mittelbar betroffen ist auch die SPD-Fraktion, deren Sitzverteilung sich durch den Mandatsverzicht ändert.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Antragstellerin Hanna Naber beantragt, dass der Landtag gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Wahlprüfungsgesetzes die Feststellung des Sitzverlustes der Abgeordneten Doris Schröder-Köpf trifft.
🔎 Konkrete Inhalte
Laut Antrag verliert ein Mitglied des Landtages nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 NLWG seinen Sitz durch einen schriftlichen, nicht widerrufbaren Verzicht gegenüber der Präsidentin des Landtages. Der Antrag führt aus, dass Doris Schröder-Köpf diesen Verzicht am 10. Oktober 2026 schriftlich erklärt hat. Bis zur Entscheidung des Landtages behält sie nach § 19 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 des Wahlprüfungsgesetzes ihre Rechte und Pflichten als Abgeordnete.
⚡ Einordnung
Der Antrag wurde von Hanna Naber eingereicht und am 14.10.2026 verteilt. Eine Antwort oder Entscheidung des Landtages liegt im Dokument nicht vor, da es sich um den Antrag auf Feststellung handelt. Das Dokument verweist auf Artikel 11 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung, § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 NLWG sowie § 19 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 15 Abs. 1 des Wahlprüfungsgesetzes.