❓ Drucksache 19/11856
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Umsetzung des bundesweiten Gewalthilfegesetzes (GewHG) in Niedersachsen, das schrittweise einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder schafft. Die Fragesteller wollen wissen, wie das niedersächsische Landesausführungsgesetz ausgestaltet werden soll und wie insbesondere die Beratungsangebote im ländlichen Raum nachhaltig gesichert werden können. Die Landesregierung antwortet, dass der Gesetzentwurf (Drs. 19/11588) dem Landtag vorliegt, viele Details zu Finanzierung und Infrastruktur aber noch in der Abstimmung seien.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, die Träger und Beschäftigten der niedersächsischen Gewaltberatungsstellen und Beratungs- und Interventionsstellen, Kommunen als bisherige Träger der Daseinsvorsorge sowie besonders Einrichtungen im ländlichen und strukturschwachen Raum.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: Welche Regelungen sieht das Landesausführungsgesetz zu Trägeranerkennung, Finanzierung und Beratungsinfrastruktur vor? Welche Voraussetzungen müssen Träger künftig erfüllen? Wie werden Versorgungslücken bei der Einführung des neuen Rechtsrahmens vermieden? Welche Finanzierungssystematik ist geplant? Wie haben sich Fallzahlen, Beratungszeiten und Wartezeiten entwickelt? Welche finanziellen Mehrbedarfe erwartet die Landesregierung bis 2032? Wie sollen kleinere, ländliche Träger vor Benachteiligung geschützt werden?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der Gesetzentwurf zur Ausführung des GewHG in Drucksache 19/11588 vorliegt und in § 3 Regelungen zur Trägeranerkennung sowie in § 6 den Finanzierungsanspruch enthält. Nach dem aktuellen Verordnungsentwurf sollen Personal- und Sachkosten gefördert werden, womit von den bisher gezahlten Fallpauschalen abgewichen wird. Einrichtungen sollen im Januar 2027 eine erste Abschlagszahlung erhalten, um Versorgungslücken beim Übergang zu vermeiden. Die Entwicklungsplanung nach § 7 soll alle fünf Jahre aktualisiert werden. Zu Personalschlüsseln, Finanzierungshöhe und konkreten Qualitätsanforderungen gibt es laut Landesregierung noch keine abschließenden Entscheidungen, da die Bedarfsanalyse noch nicht abgeschlossen ist. Zur Fallzahlenentwicklung nennt die Landesregierung konkrete Werte: 2021 wurden 9.216 Frauen beraten, 2025 waren es 11.284. Zu Beratungszeiten, Wartezeiten und Auslastung lägen keine landesweit einheitlich erhobenen Daten vor. Eine belastbare Bezifferung der finanziellen Mehrbedarfe bis zum Rechtsanspruch im Jahr 2032 sei derzeit nicht möglich. Eine erneute Ausschussunterrichtung fand am 1. Oktober 2026 statt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Colette Thiemann und Eike Holsten (CDU) am 04.09.2026 eingereicht (Drs. 19/11565) und am 14.09.2026 an die Staatskanzlei übersandt. Die Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung datiert vom 14.10.2026, verteilt am 15.10.2026. Das Gewalthilfegesetz (GewHG) ist am 28. Februar 2025 in Kraft getreten. Die Landesregierung verweist auf den Gesetzentwurf in Drucksache 19/11588 sowie auf eine Ausschussunterrichtung am 21. Mai 2026 und eine weitere am 1. Oktober 2026. Die Landesregierung gibt an, dass ihr für mehrere Fragen (Beratungszeiten, Wartezeiten, Auslastung) keine landesweit einheitlich erhobenen Daten vorliegen, da die Sicherstellung der Angebote bislang überwiegend in kommunaler Verantwortung liegt.