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NiedersachsenKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 19/11857

9. September 2026Dokument 19/11857 · WP 19Niedersachsen
Delia Susanne Klages
EingliederungshilfeSGB IXTeilhabe an BildungHeilpädagogische LeistungenKommunale Finanzen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Entwicklung von Fallzahlen und Ausgaben der Eingliederungshilfe in Niedersachsen zwischen 2020 und 2025. Die Fragestellerin verweist darauf, dass die Zahl der Leistungsbezieher in diesem Zeitraum um 13,5 % gestiegen sei, während die Ausgaben um 41,2 % auf 3,6 Milliarden Euro zugenommen hätten. Sie möchte von der Landesregierung wissen, welche Faktoren diese ungleiche Entwicklung erklären.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX erhalten (laut Landesamt für Statistik Ende 2025 insgesamt 96.495 Personen, davon 31,6 % unter 18 Jahren), sowie das Land Niedersachsen und die kommunalen Träger (Landkreise, kreisfreie Städte, Region Hannover) als Kostenträger.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin möchte wissen: (1) wie sich Leistungsbezieherzahl und Brutto-/Nettoausgaben 2020 bis 2025 jährlich entwickelt haben; (2) welche Faktoren den überproportionalen Ausgabenanstieg erklären und welchen rechnerischen Anteil Fallzahlen, Vergütungen, Personal-/Sachkosten bzw. Leistungsumfang daran haben; (3) wie sich die Leistungsbezieher nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit verteilen; (4) wie sich Zahl und Ausgaben für Minderjährige entwickelt haben; (5) welche Ursachen die starke Zunahme der Fallzahlen bei Bildungsteilhabe (+28,3 %) und heilpädagogischen Leistungen (+21,7 %) hat; (6) wie viele Kinder und Jugendliche Schulbegleitung erhielten und welche Ausgaben dafür anfielen; (7) welche regionalen Unterschiede zwischen den Gebietskörperschaften bestehen; (8) wie sich die Nettoausgaben 2025 auf Land und Kommunen verteilen und welche Mehrbelastung gegenüber 2020 entstanden ist; (9) welche Entwicklung für 2026 bis 2030 erwartet wird und welche Vorsorge die Finanzplanung vorsieht.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet unter Verweis auf einen Abschlussbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur bundesweiten Finanzuntersuchung der Eingliederungshilfe: Bundesweit stiegen die Nettoausgaben 2018 bis 2023 um 40,3 % (von 18,1 auf 25,4 Mrd. Euro); davon entfielen laut diesem Bericht 7,6 Prozentpunkte auf veränderte Einkommens-/Vermögensfreigrenzen durch das BTHG, 10,2 Prozentpunkte auf den Anstieg der Leistungsbeziehenden (+10,2 % bzw. +78.900 Personen), 18 Prozentpunkte auf Personal- und Sachkostenentwicklung und 4,5 Prozentpunkte blieben laut Bericht statistisch nicht erklärbar. Für Niedersachsen führt die Landesregierung den Kostenanstieg zusätzlich auf die Umstellung der Leistungsangebote außerhalb besonderer Wohnformen zurück, u. a. auf eine von der Gemeinsamen Kommission (GK ü18) beschlossene Regelleistungsvereinbarung für 'Assistenz beim Wohnen außerhalb der besonderen Wohnform'. Konkrete Zahlen laut Landesregierung: Die Nettoausgaben des Landes stiegen von 1.805.748.164 Euro (2020) auf 2.444.028.428 Euro (2025, +35,35 %), die der kommunalen Träger von 662.525.105 Euro auf 1.060.554.986 Euro (+60,08 %); der Landesanteil an den Gesamtnettoausgaben sank von 73,16 % auf 69,74 %, der kommunale Anteil stieg von 26,84 % auf 30,26 %. Für 2026 bis 2030 rechnet die Landesregierung mit einer jährlichen Steigerungsrate von 5 % bei Fallzahlen und Ausgaben; die Planung sieht im Vorhaben 'Kostenerstattung im Quotalen System' Ausgaben von 3.451,9 Mio. Euro (2026) bis 4.261,8 Mio. Euro (2030) vor, wobei dieser Posten laut Landesregierung auch Sozialhilfe und Hilfe zur Pflege nach SGB XII umfasst. Detailzahlen zu Fallzahlen, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Minderjährigen, Bildungsteilhabe/heilpädagogischen Leistungen und regionaler Verteilung sind laut Antwort in Anlagen 1 bis 4 enthalten, die dem vorliegenden Dokumenttext nicht beigefügt sind. Zu Schulbegleitung/Integrationsassistenz liegen der Landesregierung eigenen Angaben zufolge nur sehr begrenzt Daten vor, da die Zuständigkeit bei den örtlichen Trägern liegt; sie verweist auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion 'Wie steht es um die Inklusion im Bildungswesen?' (Drs. 19/6658). Angaben zum Aufenthaltsstatus werden laut Landesregierung statistisch nicht erhoben; Personen mit Geschlechtsangabe 'divers' oder 'ohne Angabe' werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung nach Zufallsprinzip männlich oder weiblich zugeordnet.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von der AfD-Fraktion (Abgeordnete Delia Susanne Klages), eingegangen am 09.09.2026 unter Drs. 19/11568. Die Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung datiert vom 14.10.2026 und liegt vor. Die Landesregierung verweist auf den BMAS-Abschlussbericht zur Finanzuntersuchung nach Art. 25 Abs. 4 BTHG sowie auf die Drs. 19/6658 (Große Anfrage der CDU zur Inklusion im Bildungswesen). Wesentliche von der Landesregierung genannte Zahlen und Fristen sind in den Abschnitten 'proposed' und 'findings' aufgeführt.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/11857, Wahlperiode 19, eingereicht 9. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.