📝 Feststellung des Sitzverlustes der Abgeordneten Nadja Weippert
📋 Worum geht es?
Die Abgeordnete Nadja Weippert (Bündnis 90/Die Grünen) hat mit Schreiben vom 12. Oktober 2026 erklärt, dass sie zum 1. November 2026 auf ihren Sitz im Niedersächsischen Landtag verzichtet. Nach dem Niedersächsischen Landeswahlgesetz führt ein solcher Verzicht zum Verlust des Mandats, diesen Sitzverlust muss der Landtag förmlich feststellen. Mit diesem Antrag wird genau diese Feststellung beantragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen ist die Abgeordnete Nadja Weippert sowie der Niedersächsische Landtag als feststellendes Gremium; mittelbar betroffen ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der der freiwerdende Sitz zugeordnet war.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Beantragt wird, dass der Landtag gemäß Artikel 11 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung in Verbindung mit § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes den Sitzverlust der Abgeordneten Nadja Weippert feststellt.
🔎 Konkrete Inhalte
Laut Antrag hat die Abgeordnete den Verzicht auf ihr Mandat schriftlich erklärt, mit Wirkung zum 1. November 2026. Nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 NLWG führt ein solcher schriftlicher und unwiderruflicher Verzicht zum Sitzverlust. Bis zur Entscheidung des Landtages behält die Abgeordnete laut Antrag nach § 19 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 des Wahlprüfungsgesetzes ihre Rechte und Pflichten als Mitglied des Landtages. Der Antrag wurde von der Landtagspräsidentin (Landtagsverwaltung) eingebracht, unterzeichnet von Hanna Naber.
⚡ Einordnung
Der Antrag wurde von der Landtagsverwaltung eingereicht und ist am 16.10.2026 verteilt worden. Rechtsgrundlagen sind Artikel 11 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung, § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes sowie § 19 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 15 Abs. 1 des Wahlprüfungsgesetzes. Der schriftliche Verzicht der Abgeordneten datiert vom 12.10.2026 und soll zum 1.11.2026 wirksam werden.