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NiedersachsenGesetzentwurf

⚖️ Änderung des Gesetzes über finanzielle Leistungen zur Förderung inklusiver Schulen in Niedersachsen

20. Oktober 2026Dokument 19/11871 · WP 19Niedersachsen
Olaf Lies
inklusive Schulefinanzielle LeistungenGesetzesänderungNiedersachsenSchulträger
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Gesetz über finanzielle Leistungen des Landes zu ändern, um den Anforderungen des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs nachzukommen. Insbesondere wird die Berücksichtigung von Schulträgern, die ausschließlich Schulen im Sekundarbereich II führen, in die finanzielle Unterstützung integriert.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schulträger in Niedersachsen, insbesondere solche, die Schulen im Sekundarbereich II betreiben, sowie Schülerinnen und Schüler dieser Schulen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, die finanziellen Leistungen für Schulträger zu erhöhen und eine neue Pauschale für Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich II einzuführen. Zudem wird eine rückwirkende Auszahlung für das Jahr 2022 gefordert.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem Jahr 2027 die Pauschale um 1.623.802 Euro erhöht wird. Außerdem wird eine zusätzliche Pauschale von 8.376.198 Euro für Schulträger, die nicht ausschließlich im Sekundarbereich II tätig sind, gewährt. Die Regelung berücksichtigt die Entscheidung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs.

⚡ Einordnung

Die Fraktion des Niedersächsischen Ministerpräsidenten hat den Gesetzentwurf eingereicht. Die Gesetzesfolgenabschätzung hat ergeben, dass eine Neuregelung erforderlich ist. Die finanziellen Auswirkungen für das Land und die Kommunen wurden detailliert aufgeführt, ohne dass zusätzliche Belastungen für die Kommunen entstehen.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/11871, Wahlperiode 19, eingereicht 20. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.