⚖️ Änderung des Gesetzes über die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten zur Aktualisierung der Rechtsgrundlagen
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Gesetz über die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten zu ändern, um die Rechtsgrundlagen an die aktuellen Anforderungen der Gedenkstättenarbeit anzupassen. Dies umfasst eine Aktualisierung des Stiftungszwecks und der Aufgaben sowie eine Anpassung der Finanzhilfe.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, die Gedenkstätten Bergen-Belsen und Wolfenbüttel sowie die damit verbundenen Bildungs- und Forschungsinitiativen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, den Stiftungszweck zu aktualisieren, die Zusammensetzung des Stiftungsrats zu erweitern und die Finanzhilfe des Landes dynamisch an tarifvertragliche Änderungen anzupassen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf enthält konkrete Änderungen in mehreren Paragraphen, die den Stiftungszweck, die Aufgaben der Stiftung und die Finanzierung betreffen. Eine Gesetzesfolgenabschätzung wurde durchgeführt, und das Kultusministerium ist federführend.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf am 20. Oktober 2026 eingereicht. Eine Stellungnahme von 16 Verbänden zur Modernisierung des Stiftungszwecks wurde eingeholt, und die Mehrheit begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen.