❓ Drucksache 19/1193
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird untersucht, wie die bundes- und europarechtlichen Vorschriften zum Ausbau erneuerbarer Energien in Niedersachsen angewendet werden. Es wird auf die Bedeutung des Ausbaus für die öffentliche Sicherheit und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Gemeinden, Planungsträger, Genehmigungsbehörden sowie die Bürger, die von den Planungs- und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Anwendung des § 2 EEG in Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erhalten und zu klären, wie viele Verfahren bereits betroffen sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine umfassenden Daten zur Anwendung des § 2 EEG in Bauleitplanverfahren, da Gemeinden keine Berichtspflicht haben. In einer Abfrage haben 35 von 939 Planungsträgern geantwortet, dass in zwei Verfahren der § 2 EEG zur Anwendung kam. In fünf Genehmigungsverfahren wurde zugunsten erneuerbarer Energien entschieden.