✅ Drucksache 19/1254
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt ein Organstreitverfahren, in dem der Niedersächsische Landkreistag den Niedersächsischen Landtag wegen unzureichender Anhörung gemäß der Niedersächsischen Verfassung anklagt. Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt, den Antrag als unzulässig zu verwerfen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Niedersächsische Landtag und der Niedersächsische Landkreistag, sowie die kommunalen Spitzenverbände.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, den Feststellungsantrag des Niedersächsischen Landkreistages als unzulässig zu verwerfen und hilfsweise als unbegründet zurückzuweisen.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Der Ausschuss argumentiert, dass der Antragsteller im Organstreitverfahren nicht parteifähig ist und die Anhörungspflicht des Landtages keine subjektiven Rechte für den Antragsteller begründet. Die Argumentation stützt sich auf die Auslegung der Niedersächsischen Verfassung.