❓ Drucksache 19/1260
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Niedersachsen, auch bekannt als elektronische Fußfessel. Es wird erfragt, wie viele Personen derzeit überwacht werden, welche Kosten damit verbunden sind und unter welchen Voraussetzungen eine solche Überwachung angeordnet wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die unter Führungsaufsicht stehen und elektronisch überwacht werden. Dies betrifft insbesondere Verurteilte wegen Sexualdelikten und anderen Gewaltdelikten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der aktuell überwachten Personen, den Kosten der Überwachung und den rechtlichen Grundlagen für die Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass derzeit neun Personen in Niedersachsen elektronisch überwacht werden. Die Kosten für die Durchführung der Überwachung belaufen sich auf 467.000 Euro im Nachtragshaushalt. Die Anordnung der Überwachung erfolgt unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere zur Verhinderung weiterer Straftaten.