⚖️ Dokument 19/1290
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf regelt die Zustimmung des Niedersächsischen Landtags zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, der unter anderem den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten konkretisiert und deren Programmgestaltung an die geänderte Mediennutzung anpasst.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie die Zuschauer und Nutzer der Rundfunkangebote in Niedersachsen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen, um die Regelungen des Staatsvertrags zu bestätigen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs. Es gab eine öffentliche Anhörung, in der elf Organisationen Stellungnahmen abgaben. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst äußerte unionsrechtliche Bedenken zu bestimmten Regelungen im Staatsvertrag, die jedoch nicht eindeutig gegen das EU-Beihilferecht verstoßen.
⚡ Einordnung
Die Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für die Annahme des Gesetzentwurfs, während ein Mitglied der AfD-Fraktion dagegen stimmte. Der Gesetzentwurf wurde am 24. November 2022 an die Ausschüsse überwiesen und am 7. Dezember 2022 im Ausschuss vorgestellt.