✅ Drucksache 19/1308
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen bezüglich eines Organstreitverfahrens zwischen dem Niedersächsischen Landkreistag und dem Niedersächsischen Landtag. Der Antrag des Landkreistages wird als unzulässig erachtet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Niedersächsische Landtag und der Niedersächsische Landkreistag als kommunaler Spitzenverband.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, den Feststellungsantrag des Niedersächsischen Landkreistages zurückzuweisen, da dieser im Organstreitverfahren nicht parteifähig sei.
🔎 Kernergebnisse
Der Antrag des Niedersächsischen Landkreistages wird als unzulässig angesehen, da er nicht als oberstes Landesorgan oder als 'anderer Beteiligter' im Sinne der Niedersächsischen Verfassung gilt. Es wird argumentiert, dass die Anhörungspflicht des Landtages keine subjektiven Rechte für den Antragsteller begründet.