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NiedersachsenBeschlussempfehlung

✅ Drucksache 19/1308

21. September 2026Dokument 19/1308 · WP 19Niedersachsen
Niedersächsischer LandtagOrganstreitverfahrenFeststellungsantragRechts- und VerfassungsfragenVerfassung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen bezüglich eines Organstreitverfahrens zwischen dem Niedersächsischen Landkreistag und dem Niedersächsischen Landtag. Der Antrag des Landkreistages wird als unzulässig erachtet.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Niedersächsische Landtag und der Niedersächsische Landkreistag als kommunaler Spitzenverband.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, den Feststellungsantrag des Niedersächsischen Landkreistages zurückzuweisen, da dieser im Organstreitverfahren nicht parteifähig sei.

🔎 Kernergebnisse

Der Antrag des Niedersächsischen Landkreistages wird als unzulässig angesehen, da er nicht als oberstes Landesorgan oder als 'anderer Beteiligter' im Sinne der Niedersächsischen Verfassung gilt. Es wird argumentiert, dass die Anhörungspflicht des Landtages keine subjektiven Rechte für den Antragsteller begründet.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/1308, Wahlperiode 19

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.