❓ Dokument 19/136
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Inanspruchnahme von Wohngeld und Kinderzuschlag in Niedersachsen. Die Fragesteller erkundigen sich nach den Zahlen der Anspruchsberechtigten und den tatsächlichen Empfängern dieser Leistungen sowie nach der Bearbeitungsdauer der Anträge.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Familien in Niedersachsen, die Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben, sowie die zuständigen Behörden, die für die Bearbeitung der Anträge verantwortlich sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach dem Verhältnis der Anspruchsberechtigten zu den tatsächlichen Empfängern von Kinderzuschlag und Wohngeld sowie nach der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer der Anträge.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine Erhebungen über die Anzahl der Anspruchsberechtigten für Kinderzuschlag und Wohngeld vorliegen. Für den Kinderzuschlag wurden im Oktober 2022 34.138 Berechtigte für 92.044 Kinder gezählt. Die Bearbeitungsdauer für den Kinderzuschlag wird als hoch angesehen, da 96,4 % der Anträge innerhalb von zehn Arbeitstagen bearbeitet werden. Für das Wohngeld liegen keine Erhebungen vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der CDU haben die Anfrage eingereicht. Die Landesregierung hat auf die fehlenden Erhebungen hingewiesen und konkrete Zahlen zu den Empfängern des Kinderzuschlags genannt. Es wird auf die Zuständigkeit der Familienkasse Niedersachsen-Bremen und die kommunale Ebene bei der Wohngeldbearbeitung verwiesen.