❓ Drucksache 19/1428
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Thematik der Haftunterbrechung für Sicherungsverwahrte, die in Pflegeheimen untergebracht werden, behandelt. Es wird untersucht, unter welchen Bedingungen dies geschieht und welche Regelungen dabei gelten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Sicherungsverwahrte, Strafgefangene sowie die Justizvollzugsbehörden in Niedersachsen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Sicherungsverwahrung unterbrochen wurde, um eine Unterbringung in einem Pflegeheim zu ermöglichen, sowie nach der Anzahl solcher Fälle in den letzten zehn Jahren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass die Sicherungsverwahrung nicht unterbrochen wurde, sondern zur Bewährung ausgesetzt. Zudem gibt es im Justizvollzugskrankenhaus in Lingen 55 Pflegebetten, jedoch keine dauerhafte Unterbringung pflegebedürftiger Gefangener.