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NiedersachsenKleine AnfrageCDU

❓ Durchführung von Personenkontrollen durch die Polizei in Niedersachsen 2019-2022

17. November 2022Dokument 19/145 · WP 19Niedersachsen
Uwe Schünemann
PersonenkontrollenNiedersächsisches Polizei- und OrdnungsbehördengesetzKriminalitätsbekämpfungPolizeiGrenzkriminalität
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage des Abgeordneten Uwe Schünemann bezieht sich auf die Durchführung von Personenkontrollen durch die Polizei in Niedersachsen gemäß § 12 Abs. 6 NPOG. Es wird nach der Anzahl der Kontrollen und der kontrollierten Personen in den Jahren 2019 bis 2022 gefragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Polizeidirektionen in Niedersachsen sowie die Bevölkerung, die kontrolliert wird.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die zentrale Frage der Anfrage ist, wie viele Kontrollen nach § 12 Abs. 6 NPOG in den Jahren 2019 bis 2022 durchgeführt wurden und wie viele Personen dabei kontrolliert wurden. Weitere Fragen betreffen die Orte der Kontrollen und die zugrunde liegenden Lageerkenntnisse.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat geantwortet, dass die Kontrollen gemäß § 12 Abs. 6 NPOG erfasst werden, jedoch keine detaillierte Aufschlüsselung nach einzelnen Polizeidirektionen möglich ist. Die Polizei hat in den Jahren 2019 bis 2022 insgesamt 1.066 Kontrollen in Osnabrück durchgeführt, bei denen 3.090 Personen kontrolliert wurden. Die Schwerpunkte der Kontrollen liegen in der Nähe von Autobahnen und im Grenzbereich zu den Niederlanden.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Regelung des § 12 Abs. 6 NPOG ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität darstellt. Die Landesregierung verweist auf die aktuelle Kriminalitätslage und die Notwendigkeit der Kontrollen zur Verhütung von Straftaten.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/145, Wahlperiode 19, eingereicht 17. November 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.