❓ Drucksache 19/1457
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die rechtliche Stellung und Geltungsbereich der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) in Niedersachsen untersucht. Es wird gefragt, wie diese Richtlinien in der Planung und dem Bau von Stadtstraßen berücksichtigt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gemeinden in Niedersachsen, die für die Planung und den Ausbau von Stadt- und Wohnstraßen verantwortlich sind, sowie die Bürger, die diese Straßen nutzen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Rechtsverbindlichkeit der RASt 06 in Niedersachsen, zur Bindungskraft bei der Planung von Straßen und zur Haftung der Gemeinden bei Abweichungen von der Richtlinie gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung erläutert, dass die RASt 06 in Niedersachsen eingeführt wurde, jedoch keine verbindliche Rechtsquelle darstellt. Die Richtlinie dient als Empfehlung, und Abweichungen sind unter bestimmten Umständen zulässig. Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei den Gemeinden.