❓ Drucksache 19/1468
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird untersucht, welche Nachweise Personen erbringen müssen, die in Niedersachsen mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Der Fokus liegt auf den Anforderungen an das erweiterte Führungszeugnis und den gesetzlichen Grundlagen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Erzieher, Lehrer, Sozialpädagogen, Trainer und Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sowie die Institutionen, in denen sie tätig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Nachweise über ihren Leumund erbringen müssen und welche spezifischen Nachweise erforderlich sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung bestätigt, dass ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist, um sicherzustellen, dass keine einschlägig vorbestraften Personen in sensiblen Bereichen tätig sind. Zudem werden verschiedene Maßnahmen zur Sensibilisierung und Fortbildung von Fachkräften im Bereich Kinderschutz aufgeführt.