❓ Drucksache 19/1471
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird erörtert, wie die niedersächsische Landesregierung Grundschulen unterstützen will, die ab 2026 baulich nicht in der Lage sind, eine Ganztagsbetreuung anzubieten. Der Fokus liegt auf den Herausforderungen, die sich aus dem Ganztagsförderungsgesetz ergeben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Grundschulen in Niedersachsen, die ab 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umsetzen müssen, sowie die Kommunen, die für die Finanzierung und bauliche Umsetzung verantwortlich sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wie die Landesregierung Grundschulen unterstützen wird, die keine Ganztagsbetreuung anbieten können, und ob jede Schule in einer Gemeinde ein solches Angebot bereitstellen muss.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass nicht jede Schule ein Ganztagsangebot einrichten muss und dass die Kommunen die Plätze für die Ganztagsbetreuung bedarfsgerecht bereitstellen müssen. Die Verantwortung für die Schülerbeförderung liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.