❓ Dokument 19/148
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Christian Calderone (CDU) thematisiert die rechtlichen Aspekte der Vorratsdatenspeicherung und deren Bedeutung für die Strafverfolgung, insbesondere im Kontext von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch. Die Landesregierung äußert sich zu den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Strafverfolgungsbehörden, die Justiz, sowie Bürgerinnen und Bürger, deren Daten möglicherweise gespeichert werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur Position der Justizministerin zur Vorratsdatenspeicherung und zum Quick-Freeze-Verfahren sowie zur Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung zur Speicherung von Verkehrsdaten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es derzeit keine einheitliche Position zur Vorratsdatenspeicherung gibt und verweist auf die Rechtsprechung des EuGH, die eine allgemeine Speicherung als unzulässig erklärt. Es wird betont, dass eine gezielte Speicherung unter bestimmten Bedingungen möglich ist.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung betont die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung zur Speicherung von Verkehrsdaten für die Strafverfolgung. Die Justizministerin hat sich für eine rechtssichere, anlassbezogene Speicherung ausgesprochen. Die Antwort verweist auf die Bedeutung der IP-Adressen für die Ermittlung von Straftätern im Bereich der Kinderpornografie.