❓ Drucksache 19/1510
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Angemessenheit der Vorschriften des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) in Bezug auf gefährliche Hunde thematisiert. Es wird untersucht, ob die bestehenden Regelungen ausreichend sind, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Hundehalter, Fachbehörden, sowie die allgemeine Öffentlichkeit in Niedersachsen, insbesondere Menschen und Tiere, die in Kontakt mit Hunden kommen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Häufigkeit von Vorfällen mit gefährlichen Hunden, zur Durchführung von Wesenstests und zur Verantwortung der Hundehalter aufgeworfen. Zudem wird die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Prävention von Beißvorfällen hinterfragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung stellt fest, dass die Regelungen des NHundG grundsätzlich bewährt sind, jedoch keine statistischen Auswertungen über Hinweise auf aggressive Hunde vorliegen. In den letzten Jahren gab es keine Tötungen von Menschen, jedoch zahlreiche Verletzungen von Menschen und Tieren. Die Durchführung von Wesenstests erfolgt nicht in jedem Fall, sondern nur bei bestätigter Gefährlichkeit.