❓ Drucksache 19/1547
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Anzahl der offenen Verfahren von abgelehnten Asylbewerbern an den Verwaltungsgerichten in Niedersachsen erfragt. Zudem werden die durchschnittlichen Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Kostenübernahme durch den Steuerzahler thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind abgelehnte Asylbewerber sowie die niedersächsischen Verwaltungsgerichte. Auch die Steuerzahler sind indirekt betroffen durch die Kosten der Verfahren.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der anhängigen Verfahren in den Jahren 2019 bis 2022 sowie zu den durchschnittlichen Kosten für Anwalts- und Gerichtskosten gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass zum Jahresende 2022 über 135.000 Asylklagen anhängig waren. Die durchschnittlichen Anwaltskosten für ein Hauptverfahren betragen ohne Prozesskostenhilfe 1.017,45 Euro. Gerichtskosten werden nicht erhoben. 10,4 % der Hauptverfahren erhielten Prozesskostenhilfe.