⚖️ Drucksache 19/1595
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz zu ändern, um Männern die Möglichkeit zu geben, als Gleichstellungsbeauftragte zu agieren. Dies soll die Gleichstellung der Geschlechter fördern und die Regelungen an die verfassungsrechtlichen Vorgaben anpassen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kommunen in Niedersachsen, insbesondere solche mit über 20.000 Einwohnern, sowie die Gleichstellungsbeauftragten in diesen Gemeinden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, die Regelungen zur Besetzung von Gleichstellungsbeauftragten zu ändern, sodass auch Männer in diese Positionen berufen werden können. Zudem soll die Einwohnerzahl, ab der eine hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden muss, von 20.000 auf 40.000 angehoben werden.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf enthält konkrete Änderungen der Paragraphen 8 und 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes sowie des Personalvertretungsgesetzes. Die Änderungen zielen darauf ab, die Gleichstellung in der Praxis zu verbessern und die Selbstverwaltung der Kommunen zu stärken.