⚖️ Drucksache 19/1618
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz sowie das Kommunalverfassungsgesetz zu ändern. Dies umfasst unter anderem Regelungen zur elektronischen Kommunikation und zur Teilnahme an Sitzungen via Video- oder Telefonkonferenz.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder der Personalräte sowie die Dienststellen in Niedersachsen, die diese Gesetze umsetzen müssen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Vorgeschlagen werden Änderungen, die die elektronische Übermittlung von Informationen und die Teilnahme an Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenz ermöglichen. Zudem sollen Datenschutzvorschriften beachtet werden.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf enthält konkrete Änderungen an bestehenden Paragraphen des Personalvertretungsgesetzes, die die Nutzung moderner Kommunikationsmittel regeln. Es wird empfohlen, den Gesetzentwurf mit den in der Anlage aufgeführten Änderungen anzunehmen.