❓ Drucksache 19/1823
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Landesregierung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien und den Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden befragt. Der Fokus liegt auf den Auswirkungen der EU-Rechtsvorschriften auf nationale Planungsprozesse.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Umweltverbände, die Öffentlichkeit, die Landesregierung sowie die Akteure im Bereich erneuerbare Energien, insbesondere im Windkraftsektor.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung Handlungsbedarf sieht, wie sie die rechtlichen Vorgaben der EU umsetzen will und ob Gespräche mit Umweltverbänden stattfanden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf für Änderungen der Aarhus-Konvention und betont, dass sie an bestehendes Recht gebunden ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die rechtlichen Vorgaben der EU Einfluss auf den Windenergieausbau haben und dass Gespräche mit Umweltverbänden nicht notwendig sind.