📝 Drucksache 19/1858
📋 Worum geht es?
Der Antrag thematisiert die Unterstützung von zu Unrecht verurteilten Personen bei ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass diese Personen nach ihrer Entlassung aus der Haft unbürokratisch und schnell Hilfe erhalten sollten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind zu Unrecht verurteilte Personen, die nach einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen werden oder deren Verfahren eingestellt wird. Auch die Justizvollzugsanstalten und die Anlaufstellen für Straffällige sind involviert.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefordert, dass die Anlaufstellen für Straffällige auch für im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens entlassene Personen zuständig gemacht werden. Zudem soll geprüft werden, ob Gerichte verpflichtet werden können, die Anlaufstellen zu informieren, um eine sofortige Unterstützung zu gewährleisten.
🔎 Konkrete Inhalte
Die Landesregierung hat festgestellt, dass die Anlaufstellen für Straffällige zwar grundsätzlich geeignet sind, jedoch keine reguläre Unterstützung für zu Unrecht Verurteilte anbieten können. Eine Verpflichtung der Gerichte zur Kontaktaufnahme mit den Anlaufstellen wird als nicht zielführend erachtet.