❓ Drucksache 19/1972
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Nutzung von Sondersignalen durch Feuerwehren in Niedersachsen während Übungsfahrten thematisiert. Der Abgeordnete Andre Bock fragt nach den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Haftung bei möglichen Schäden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Feuerwehren in Niedersachsen sowie die Fahrerinnen und Fahrer von Sondersignalfahrzeugen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Nutzung von Sondersignalen bei Übungsfahrten, zur Rechtslage in Niedersachsen und zur Haftung bei Schäden aufgeworfen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung bestätigt, dass Feuerwehren Sondersignale zu Übungszwecken im Straßenverkehr nutzen dürfen, solange die öffentliche Sicherheit gewahrt bleibt. Die Haftung bei Schäden liegt grundsätzlich beim Träger der Feuerwehr, nicht bei den handelnden Personen.