❓ Drucksache 19/1999
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Informationspraxis der Landesregierung bezüglich Wahlkampfauftritten ausländischer Amts- und Mandatsträger, insbesondere der türkischen AKP, thematisiert. Es wird gefragt, ob die Landesregierung über Genehmigungen informiert wird und welche Regelungen für Einreise und Aufenthalt gelten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ausländische Amts- und Mandatsträger, insbesondere türkische Abgeordnete, sowie die Sicherheitsbehörden in Niedersachsen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Informationsweitergabe über Genehmigungen von Wahlkampfauftritten und zu Einreiseerleichterungen für türkische Amts- und Mandatsträger gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung informiert nicht grundsätzlich über Genehmigungen ausländischer Auftritte. Es gibt keine Hinweise, dass die Bundesregierung über die genannten Auftritte informiert war. Einreiseerleichterungen gelten für bestimmte Personengruppen, jedoch unterliegen viele türkische Amts- und Mandatsträger der Visumpflicht.