❓ Dokument 19/215
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der Abgeordneten Jessica Schülke und Peer Lilienthal befasst sich mit der Rolle von Minisolaranlagen in der Energieversorgung. Diese Anlagen, die auf Balkonen oder an Fassaden installiert werden können, bieten eine Möglichkeit zur dezentralen Stromerzeugung für Mieter und Eigentümer. Die Landesregierung wird um Informationen zu gesetzlichen Regelungen, Sicherheitsanforderungen und der aktuellen Nutzung in Niedersachsen gebeten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Mieter und Eigentümer von Wohnimmobilien in Niedersachsen, die an der Nutzung von Minisolaranlagen interessiert sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den gesetzlichen Regelungen für den Betrieb und die Installation von Minisolaranlagen, nach Vorfällen im Zusammenhang mit diesen Anlagen, ob das Land Niedersachsen deren Erwerb bezuschusst und welche Rolle sie im Rahmen der Energiewende spielen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Minisolaranlagen mit einer Einspeiseleistung bis 600 Watt seit 2017 in Deutschland zugelassen sind. In Niedersachsen gibt es derzeit 4.978 Anlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 2,6 MWp. Es wird festgestellt, dass das Land Niedersachsen aktuell keine Zuschüsse für den Erwerb von Minisolaranlagen bereitstellt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und relevante Zahlen zur Nutzung von Minisolaranlagen in Niedersachsen bereitgestellt. Es wird auf gesetzliche Regelungen verwiesen, die für den Betrieb und die Installation dieser Anlagen gelten.