❓ Dokument 19/225
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf die Mittel, die im Rahmen des Nachtragshaushalts 2022/23 für den Landkreis Vechta bereitgestellt werden. Es wird nach der Verteilung dieser Mittel auf die einzelnen Gemeinden sowie nach den enthaltenen Bundesmitteln gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Landkreis Vechta und den angehörigen Städten und Gemeinden wie Visbek, Goldenstedt, Bakum, Vechta, Dinklage, Lohne, Steinfeld, Holdorf, Damme und Neuenkirchen-Vörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen: 1. Wann und wie werden die Mittel ausgezahlt und verteilt? 2. Welche Bundesmittel sind enthalten und für welche Aufgaben werden sie verwendet? 3. Wie viel der Mittel ist zweckgebunden und wie viel fließt in die allgemeinen Kommunalhaushalte?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fragen nach der Verteilung der Mittel aus dem Nachtragshaushalt und den enthaltenen Bundesmitteln. Es wird auf den Nachtragshaushalt verwiesen, der am 30.11.2022 beschlossen wurde.