❓ Dokument 19/327
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf die Umsetzung von Projekten, die aus dem Corona-Sondervermögen in Niedersachsen gefördert werden. Der Abgeordnete Ulf Thiele fragt nach den Konsequenzen der Anpassungen im Haushaltsbegleitgesetz für bauliche Maßnahmen und die Möglichkeit von Fristverlängerungen für geförderte Projekte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kommunen und weitere Fördermittelempfänger in Niedersachsen, die Projekte zur Bewältigung der Pandemiefolgen umsetzen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentrale Frage der Anfrage betrifft die Konsequenzen der Anpassungen im Haushaltsbegleitgesetz für geförderte Baumaßnahmen sowie die Möglichkeit von Fristverlängerungen für Projekte aus dem Sofortprogramm 'Perspektive Innenstadt!'.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass für geförderte Baumaßnahmen keine Konsequenzen aus den Anpassungen bestehen. Eine Fristverlängerung für Projekte aus dem Sofortprogramm 'Perspektive Innenstadt!' ist nur bis zum 15. Mai 2023 möglich, wobei die Einhaltung der Verwendungsnachweisfrist gewährleistet sein muss.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller, Ulf Thiele von der CDU, stellen die Fragen zur Umsetzung der Corona-Sondermittel und deren Fristen. Die Landesregierung hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausgaben aus dem Sondervermögen bis zum 31. Dezember 2023 festgelegt.