❓ Dokument 19/429
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Verteilung von Mitteln aus dem Nachtragshaushalt 2022/2023 für den Landkreis Göttingen und die Stadt Göttingen thematisiert. Es wird nach der Höhe der Mittel und deren Verwendung gefragt, insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung in der Energiekrise.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Landkreis Göttingen sowie die kreisangehörige Stadt Göttingen und deren Einwohner.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, in welcher Höhe Mittel in den Landkreis Göttingen fließen und welcher Anteil auf Schlüsselzuweisungen entfällt. Zudem wird nach den Anteilen der Bundesmittel und deren konkreten Verwendungszwecken gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Mittel aus dem Nachtragshaushalt zur Entlastung in der Energiekrise und zur Unterstützung von Kitas, Schulen sowie zur Abdeckung von Kosten für Geflüchtete verwendet werden. Konkrete Zahlen zu den bereitgestellten Mitteln für den Landkreis Göttingen werden genannt, darunter 2.217.676,12 Euro aus dem Härtefallfonds und 6.558.719 Euro für Kitas und Schulen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hebt hervor, dass die Mittel zur Unterstützung der kommunalen Ebene in der Energiekrise dienen. Die Gesamtsumme des Nachtragshaushalts beträgt 2,9 Milliarden Euro, wovon 1,1 Milliarden Euro der kommunalen Ebene zugutekommen. Die Angaben zu den Schlüsselzuweisungen und den spezifischen Beträgen für den Landkreis Göttingen sind detailliert aufgelistet.