❓ Dokument 19/444
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf die Mittelverteilung aus dem Nachtragshaushalt 2022/2023 für den Landkreis Osnabrück. Die Abgeordneten möchten Informationen über die Auszahlung der in Aussicht gestellten 38 Millionen Euro und die Verteilung auf die einzelnen Gemeinden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Landkreis Osnabrück und den angehörigen Städten und Gemeinden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten fragen, in welchem Zeitraum die 38 Millionen Euro ausgezahlt werden und wie sich diese Summe auf den Landkreis sowie die einzelnen Gemeinden verteilt. Zudem wird nach den Anteilen von Bundesmitteln gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Auszahlung der Mittel quartalsweise erfolgt und die Verteilung auf die Gemeinden nicht aufgeschlüsselt wird. Es wird erläutert, dass die Mittel aus dem Nachtragshaushalt zur Unterstützung in der Energiekrise und zur Entlastung der kommunalen Ebene dienen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hebt hervor, dass der Nachtragshaushalt ein Gesamtvolumen von 2,9 Milliarden Euro umfasst und 1,1 Milliarden Euro der kommunalen Ebene zugutekommen. Die Antwort enthält keine spezifischen Zahlen zu Bundesmitteln, die in den 38 Millionen Euro enthalten sind.