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NiedersachsenKleine AnfrageCDU

❓ Dokument 19/446

23. Dezember 2022Dokument 19/446 · WP 19Niedersachsen
Dr. h.c. Björn Thümler
NachtragshaushaltLandkreis WesermarschFinanzausgleichEnergiekriseBundesmittel
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. h.c. Björn Thümler (CDU) thematisiert die Auszahlung von Mitteln aus dem Nachtragshaushalt 2022/2023 für den Landkreis Wesermarsch. Es wird erfragt, wie sich die Mittel auf die einzelnen Städte und Gemeinden verteilen und welche Anteile auf Schlüsselzuweisungen entfallen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Wesermarsch sowie die dort ansässigen Städte und Gemeinden wie Berne, Brake, Butjadingen, Elsfleth, Jade, Lemwerder, Nordenham, Ovelgönne und Stadland.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden zentrale Fragen gestellt, darunter der Zeitraum der Auszahlung der Mittel, die Verteilung auf die einzelnen Kommunen und der Anteil der Schlüsselzuweisungen, die ohnehin zugewiesen werden müssten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Anfrage dargelegt, dass die Mittel aus dem Nachtragshaushalt 2022/2023 zur Entlastung der Kommunen in der Energiekrise dienen. Es wurden spezifische Beträge für den Landkreis Wesermarsch und die dazugehörigen Gemeinden genannt, sowie die Bedingungen für die Auszahlung und die Verwendung der Mittel.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung betont, dass die Mittel aus dem Nachtragshaushalt zur Bewältigung der Energiekrise und der Folgen des Ukrainekriegs bereitgestellt wurden. Die Antwort enthält detaillierte Zahlen zu den bereitgestellten Mitteln und deren Verwendung, einschließlich der Aufschlüsselung nach Kommunen und den jeweiligen Anteilen an Schlüsselzuweisungen.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/446, Wahlperiode 19, eingereicht 23. Dezember 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.