❓ Dokument 19/455
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Uwe Schünemann thematisiert die Aktivitäten der Landeswahlleitung im Zusammenhang mit Einsprüchen zur Landtagswahl 2022. Es wird untersucht, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Rechts- und Verfassungsmäßigkeit der Wahlvorschläge zu gewährleisten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die niedersächsische Landeswahlleitung, die AfD sowie die Wählerinnen und Wähler der Landtagswahl 2022.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage fragt nach den Maßnahmen der Landeswahlleitung zur Prüfung der Wahlvorschläge und den Hinweisen, die der Landeswahlleiterin zum Aufstellungsverfahren der AfD bekannt waren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung kann keine Auskunft über die genauen Hinweise geben, die der Landeswahlleiterin zum Aufstellungsverfahren der AfD bekannt waren. Die Landeswahlleiterin hat die Verantwortung zur Vorprüfung der Wahlvorschläge, jedoch keine Weisungsbefugnis von der Landesregierung.
⚡ Einordnung
Die Fragestellung bezieht sich auf die Unabhängigkeit der Landeswahlleiterin und deren Prüfkompetenzen. Es wird auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen verwiesen, die die Vorprüfung der Wahlvorschläge regeln. Die Anfrage wurde am 3. Januar 2023 eingereicht und die Antwort erfolgte am 2. Februar 2023.