❓ Dokument 19/469
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Geflügelpest in Niedersachsen und fragt nach den Maßnahmen der Landesregierung zur Bekämpfung der Seuche sowie zur Anpassung des Baurechts für landwirtschaftliche Betriebe.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen, insbesondere in den Regionen mit hoher Putendichte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anpassung des Baurechts, zu Fördermaßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe und zur Einschätzung der Bekämpfungsstrategie gegen die Geflügelpest.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung plant derzeit keine Anpassungen des Baurechts oder Fördermaßnahmen zur Reduzierung der Tierzahlen in Geflügelhaltungen. Die Bekämpfungsstrategie orientiert sich an EU-Vorgaben, und Niedersachsen hat angemessene Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung stellt fest, dass die Bekämpfung der Geflügelpest im Rahmen des EU-Tiergesundheitsrechts geregelt ist. Es wurden 46 Ausbrüche in Niedersachsen im Jahr 2022 festgestellt, und die Bekämpfung erfolgt durch Tötung der infizierten Tiere und Einrichtung von Sperrzonen.