❓ Dokument 19/481
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Lara-Maria Evers thematisiert das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81 a des Aufenthaltsgesetzes in Niedersachsen. Es wird erfragt, welche Behörden zuständig sind, wie viele Verfahren seit Inkrafttreten des Gesetzes durchgeführt wurden und welche Maßnahmen zur Bekanntmachung des Verfahrens ergriffen wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Arbeitgeber, Fachkräfte aus Drittstaaten sowie die 52 kommunalen Ausländerbehörden in Niedersachsen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur Zuständigkeit der Behörden, zur Anzahl der durchgeführten Verfahren seit März 2020 und zu den Informationsmaßnahmen des Ministeriums für Inneres und Sport.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die 52 kommunalen Ausländerbehörden für die Umsetzung des § 81 a AufenthG zuständig sind. Seit Einführung des Verfahrens im März 2020 wurden insgesamt 1.407 Vorabzustimmungen zur Visumerteilung erteilt. Das Ministerium informiert über das Verfahren auf seiner Homepage und in verschiedenen Informationsveranstaltungen.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin, Lara-Maria Evers von der CDU, hat die Anfrage eingereicht. Die Antwort der Landesregierung enthält konkrete Zahlen zu den Vorabzustimmungen und verweist auf die Informationsmaßnahmen des Ministeriums. Es wird auf die händische Statistik verwiesen, die bis April 2021 geführt wurde.