❓ Dokument 19/493
📋 Worum geht es?
Die Anfrage beschäftigt sich mit der seit dem 01.01.2023 geltenden Mehrwegangebotspflicht für Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung. Es wird untersucht, wie die Landesregierung den Erfolg dieser Regelung sicherstellt und welche Unterstützung sie der kommunalen Ebene bietet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung, die Landesregierung, kommunale Behörden sowie Verbraucher in Niedersachsen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der rechtlichen Bewertung des Zielkonflikts zwischen Hygienerecht und Mehrwegangebotspflicht, den Maßnahmen der Landesregierung zur einheitlichen Anwendung der Vorgaben, der zuständigen Behörde für die Kontrolle der Einhaltung, dem Personalbedarf in den Kontrollbehörden und den Maßnahmen zur Vermeidung von Kontrolldefiziten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass es einen Zielkonflikt zwischen Hygienerecht und Mehrwegangebotspflicht gibt. Sie fordern eine Klärung der Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der neuen Regelungen.