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NiedersachsenKleine AnfrageCDU

❓ Dokument 19/514

3. Januar 2023Dokument 19/514 · WP 19Niedersachsen
Dr. Marco Mohrmann
AckerbödenFlächenverbrauchNaturschutzgesetzNiedersächsischer WegFlächenneuinanspruchnahme
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage thematisiert die Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz von Ackerböden und zur Reduzierung des Flächenverbrauchs in Niedersachsen. Es wird auf die Ziele des Niedersächsischen Weges verwiesen, die eine drastische Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme bis 2030 und eine Beendigung bis 2050 vorsehen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind land- und forstwirtschaftliche Flächen in Niedersachsen sowie die dort lebenden Landwirte und die Umwelt.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt Fragen zur aktuellen Flächenneuinanspruchnahme, den Ursachen für den Verlust landwirtschaftlicher Flächen und den geplanten Maßnahmen der Landesregierung zur Erreichung der gesetzten Ziele.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass die Flächenneuinanspruchnahme in Niedersachsen im Mittel von 2018 bis 2021 bei 6,3 ha pro Tag lag. Für 2021 betrug der Wert 5,6 ha pro Tag. Die Ursachen für den Verlust landwirtschaftlicher Flächen werden differenziert, wobei die Nutzungsart Wohnen den größten Anteil hat. Die Landesregierung plant Maßnahmen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und zur Umsetzung des Niedersächsischen Weges.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller weisen auf die Notwendigkeit hin, die Neuversiegelung von Böden bis 2030 auf unter 3 ha pro Tag zu reduzieren. Die Landesregierung hat bereits Maßnahmen im Rahmen des Niedersächsischen Weges ergriffen und plant die Einrichtung eines Begleitgremiums zur Unterstützung der Umsetzung. Die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage wurde am 10. Februar 2023 gegeben.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/514, Wahlperiode 19, eingereicht 3. Januar 2023

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.