❓ Dokument 19/523
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten der Alternative für Deutschland bezieht sich auf die Bindung des Bürgerentscheids zur Sanierung der Eissporthalle Nordhorn, das am 21.03.2021 stattfand. Die Fragesteller möchten klären, ob der Bürgerentscheid rechtlich bindend ist und welche Schritte die Landesregierung unternimmt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürger der Grafschaft Bentheim sowie die zuständigen kommunalen Behörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung den Bürgerentscheid als bindend ansieht, wie sie den Beschluss des Kreistags bewertet und welche rechtlichen Möglichkeiten die Bürger haben, um die Umsetzung des Bürgerentscheids zu fordern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht den Bürgerentscheid bis zum Ablauf der Sperrfrist als bindend an. Der Kreistag kann einen Bürgerentscheid erneut zur Abstimmung stellen. Bürger haben kein Recht auf gerichtliche Durchsetzung, können jedoch Einfluss auf den Umsetzungsprozess nehmen. Der Landkreis hat Fördermittel in Höhe von 1 Million Euro beantragt und erhalten.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung bestätigt, dass der Bürgerentscheid bindend ist, solange die Sperrfrist nicht abgelaufen ist. Es gibt keine weiteren Förderprogramme des Landes für die Sanierung von Sportanlagen im Jahr 2023. Die Fragesteller äußern Bedenken zur Umsetzung des Bürgerentscheids.