⚖️ Dokument 19/54
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Niedersächsische Justizgesetz zu ändern, insbesondere hinsichtlich der Regelungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer. Es werden neue Anforderungen und Verfahren für die Ermächtigung und Beeidigung dieser Berufsgruppen festgelegt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Gebärdensprachdolmetscherinnen, Gebärdensprachdolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer in Niedersachsen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, die bestehenden Regelungen zur Beeidigung und Ermächtigung von Dolmetschern und Übersetzern zu aktualisieren und zu präzisieren, um die Qualität und Zuverlässigkeit dieser Dienstleistungen zu gewährleisten.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf enthält spezifische Änderungen in den Paragraphen des Niedersächsischen Justizgesetzes, die neue Anforderungen an die fachliche Eignung, persönliche Zuverlässigkeit und die Verfahren zur Antragstellung für Dolmetscher und Übersetzer festlegen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf eingereicht und beantragt die Überweisung an einen Ausschuss. Eine Gesetzesfolgenabschätzung hat stattgefunden. Der Gesetzentwurf wird federführend vom Justizministerium bearbeitet.