❓ Zulassung von Insekten als Lebensmittel und Verbraucherinformation
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Zulassung von Hausgrille und Getreideschimmelkäfer als Lebensmittel und die damit verbundene Verbraucherinformation. Die Fragestellerin möchte wissen, wie die Landesregierung sicherstellt, dass Verbraucher über die Beimischung dieser Insekten in Lebensmitteln informiert werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Verbraucherinnen und Verbraucher, die Lebensmittel mit Insektenbestandteilen kaufen. Auch Lebensmittelhersteller sind betroffen, da sie die Kennzeichnungsvorschriften einhalten müssen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentrale Frage ist, wie die Landesregierung die Verbraucher über die Beimischung von Hausgrille und Getreideschimmelkäfer in Lebensmitteln informiert und welche Maßnahmen zur Kennzeichnung getroffen werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung informiert, dass Lebensmittel mit Insekten bereits seit mehreren Jahren auf dem Markt sind und die Kennzeichnungsvorschriften in der Unionsliste sowie der Lebensmittel-Informationsverordnung zu beachten sind. Insekten müssen mit ihrem lateinischen Namen in der Zutatenliste aufgeführt werden. Es gibt keine Anhaltspunkte für unzureichende Kennzeichnung.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin stellt fest, dass Verbrauchervertreter und Experten die Kennzeichnung als unzureichend empfinden. Die Landesregierung hebt hervor, dass umfassende Kennzeichnungsregelungen existieren und dass Insekten als alternative Proteinquelle betrachtet werden.